Angaben gemäß § 5 TMG:

Andreas & Ritter Finanzberatung GmbH
Geschäftsführer: Steffen Andreas und Lothar Ritter
Hauptstraße 72
03253 Doberlug-Kirchhain

Tel: 0176 20207173
Mail: info@andreasundritter.de
www.andreasundritter.de

USt-IdNr.: DE 360418754
Handelsregister: HRB 16895 CB

Registrierungsnummer § 34d GewO: D-YS2F-T77UT-08.
Registrierungsadresse: Hauptstraße 72, 03253 Doberlug-Kirchhain. Ich bin als Mehrfachagent (Versicherungsvermittler mit Erlaubnis gem. § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung) im Bereich Versicherungen tätig.

Registrierungsnummer § 34f GewO: D-F-134-SFKJ-25.
Die Erlaubnis zur Finanzanlagenvermittlung gem. § 34f Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Gewerbeordnung wurde mir durch die IHK Cottbus, Goethestr. 1, 03046 Cottbus erteilt.

Registrierungsnummer § 34i GewO: D-W-134-ILGB-73.
Soweit von Ihnen gewünscht, biete ich neben der Immobiliardarlehensvermittlung auch eine Beratung zum Abschluss von Immobiliardarlehensverträgen an.

Die Eintragungen im Vermittlerregister können bei dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6 00 58 50, (20 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 60 Cent je Anruf aus dem Mobilfunknetz) als auch im Internet unter http://www.vermittlerregister.info abgefragt werden.

Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg; www.schlichtung-finanzberatung.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Steffen Andreas
Hauptstraße 72
03253 Doberlug-Kirchhain

Realisierung und Design durch:
redbra.in Internetagentur
Am Nordrand 40
03044 Cottbus
www.redbra.in

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Transparenzverordnung

Informationen gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Potentielle Nachhaltigkeitsrisiken bei den vermittelten Versicherungsanlage- und Investmentprodukten werden grundsätzlich derzeit bei der Beratung nicht berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiko ist dabei ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Die genauen Definitionen und Kriterien (technische Regulierungsstandards) zur Anwendung der Bestimmungen der Transparenzverordnung werden durch den europäischen Gesetzgeber erst noch festgelegt und sind derzeit zum Teil ungewiss. Bevor eine Einbeziehung der konkreten Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage in die Beratung erfolgen kann, müssen zum einen konkretere Vorgaben des Gesetzgebers vorliegen als auch zum anderen diese Vorgaben bei der Produktgestaltung durch die Produktgeber Berücksichtigung finden und entsprechende Informationen bereit gestellt und geprüft werden. Es ist insofern geplant, potentielle Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung von Versicherungsanlage- und Investmentprodukten einzubeziehen, sobald die entsprechenden Regelungen des europäischen Gesetzgebers vorliegen als auch die entsprechenden Informationen durch die Produktgeber bereit gestellt und geprüft worden sind. Dabei wird eine Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Beratung zu Versicherungsanlage- und Investmentprodukten durch Änderung der einschlägigen IDD-Richtlinie (EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb) und der MiFID-Richtlinie (EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2022 gesetzlich vorgeschrieben.

Auf Anfrage des Kunden werden derzeit bereits ökologisch orientierte verantwortungsbewusste Versicherungsanlage- und Investmentprodukte in die Beratung einbezogen, die ökologische und/oder soziale Aspekte und/oder die Unternehmensführung beachten.

Sowohl die Vergütung für die Beratung von Versicherungsanlage- und Investmentprodukten, die unser Haus von unseren Produktpartnern erhält, als auch die Vergütung, die unser Haus an unsere selbstständigen Handelsvertreter zahlt, werden nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den vermittelten Produkten einhergehen, beeinflusst. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe weder von der Nachhaltigkeit der Anlage noch den Nachhaltigkeitsrisiken des vermittelten Produktes positiv oder negativ beeinflusst wird.